mordgeschrei,
das
.
1.
›lauter Klageruf; überlautes Geschrei, unkontrolliertes Klagen‹; auch: ›physicher Lärm‹; speziell: ›Mordgeschrei als Reaktion auf Taten, die als
mord
1 qualifiziert und rechtsförmlich behandelt werden‹; teils auch als Verbalinjurie gegen persönliche Gegner zu deren Diffamierung eingesetzt;
damit offen zu 2; vgl.  12,  3.
Bedeutungsverwandte:
, , (
der
1,  12, , .
Syntagmen:
das / ein m. anrichten / machen / hören, am grabe verfüren
›vollziehen‹;
ein / das m
. (Subj.)
auferstehen, sich heben
›anheben‹,
durch den nachrichter zu strafen sein
;
mit m. entzwei stürzen
(z. B.
mauern
),
jm. mit m. etw. abschrecken
;
m. des teufels; das grosse m
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
So werden wir dafur muͤssen hoͤren des Teufels mordgeschrey zu allen seiten zun ohren schallen.
Ebd. (
1537
):
Dorumb erhebt sich auch daß groste mordtgeschrey: ,Mein Got, Mein Gott, wie hastu mich verlasßen?’.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
654, 4623
(
Magdeb.
1608
):
Vnd hub sich ein groß mordgeschrey / | Die Helden Froͤsch wolten herbey / | Den einfall mit Mannheit erwehrn.
Kollnig, Weist. Schriesh.
144, 29
(
rhfrk.
, o. J.):
alle injurien und schmähungen, wie die namen haben, alß dieb, schelm, lecken, untüchtig bößwicht, unredlich verräter, hur, zauberer, mordgeschrey.
Sachs (
Nürnb.
1554
):
Hört ir nit das gstöß und getrempel | Von roß und leuten? auch allerley | Lerman, lerman und mord-geschrey | In allen gassen lang und breit?
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Was hat sie nicht für ein Mordgeschrey bei dem Grab verführet? wie hat sie sich gestellet?
Peil, a. a. O.
639
;
4143
;
Brinkmann, Bad. Weist. ;
2.
›rechtsrelevantes Geschrei, das wegen eines Verbrechens oder eines einem Verbrechen verglichenen Verhaltens zum Zweck und zur Rechtferigung einer Anklage erhoben wird‹; wohl auch: ›mißbräuchliche Erhebung eines solchen Geschreies‹ (so );
vgl.  2,  8.
Syntagmen:
ein m. füren / machen / tun / hören
;
das m. über die papisten
;
das klägliche m
.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
und lasse sie [zwo predigt] deste lieber im druck ausgehen als auch ein mord geschrey uber die Papisten.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
155, 3448
(
Magdeb.
1608
):
Schlug an ein hole Eich ein mahl / | Vnd rieff sein mordgeschrey mit schal / | Das Petzen vergieng hoͤren / vnd sehen.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1538
):
were es sach, das ein pfaff oder edelman einen uflauf, mordgeschrei und bindbar wunden macht.