mordacht,
die
;-Ø/–
.Rechtstexte.
Syntagmen:
jn. in die m. bringen / erklären / schweren / sprechen, j. in m. sein, jn. der m. halber vorgeleiten
; die erklärung / ordnung der m
.Wortbildungen:
mordächter
mordacht
erklärte Person‹ (a. 1489).Belegblock:
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
180, 1
(Bamb.
1507
): so einer in gefengknuss koͤme, der davor in die mordtacht erkant were, vnd in der gefengknuss sein entschuldigung, [...], ausszufuͤren erbuͤte, der solt, [...], mit bestimpter aussfuͤrung zugelassen werden.
Ebd.
231, 3
: so dann des erschlagen oder ermoͤrdten freunde den tetter, so der nit in gefengknuss lege, in die mordtacht sprechen lassen woͤllen: So soͤllen sie vnsern Panrichter desshalb ein halssgericht zu besetzen ersuchen.
Ebd. Corr.,
242, 1
: Wie ein todtschleger zuͦm Rechten, der Mortacht halb furgenomen, vergleyt werden soll.
Rwb
9, 867
.