monopol,
wohl
das
.
›beanspruchtes alleiniges Recht auf den Handel mit bestimmten Waren‹; als Metonymie: ›eigennütziger Kauf‹; ›den Handel beherrschende Gesellschaft‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Luther, WA (
1524
):
Monopolia, das sind Eygennuͤtzige keuffe, die ynn landen und stedten gar nicht zu leyden sind.
Das dieser kauff und handel Josseph keyn monopolion, sondern eyn redlicher gemeyner kauff gewest ist.
Denn wer ist so grob, der nicht sihet, wie die gesellschafften nicht anders sind denn eyttel rechte Monopolia?
Schulz/Basler
1942, 2, 145
;
Rwb (a. 
1488ff.
).