moltig,
Adj.
nur in den Phrasemen
der moltige mund / die moltige hand
belegt; bezogen auf Verstorbene, gegen die Ansprüche erhoben werden; die Ansprüche sind nach strengen Regeln, unter Eid, im Beisein mehrerer Zeugen / Mitschwörender, am Grabe des Verstorbenen, vorzutragen; zu .
Belegblock:
WO yemant den andern beclagt vmb sachen auf gestorben personen oder moltigen munde. [...] so mag [...] gnuͦgsamer beweisung dem verantwurter ein ayde ertailt werden auf moltigen mund.
gestet aber ez über jar, sol er [anchlager] ez war machen mit siben, die mit ihm swern über moltigen munt.