moltig,
Adj.
nur in den Phrasemen
der moltige mund / die moltige hand
belegt; bezogen auf Verstorbene, gegen die Ansprüche erhoben werden; die Ansprüche sind nach strengen Regeln, unter Eid, im Beisein mehrerer Zeugen / Mitschwörender, am Grabe des Verstorbenen, vorzutragen;
zu .
Bedeutungsverwandte:
(s. v.  3).

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
121, 6
(
Nürnb.
1484
):
WO yemant den andern beclagt vmb sachen auf gestorben personen oder moltigen munde. [...] so mag [...] gnuͦgsamer beweisung dem verantwurter ein ayde ertailt werden auf moltigen mund.
Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
n. 1347
):
gestet aber ez über jar, sol er [anchlager] ez war machen mit siben, die mit ihm swern über moltigen munt.
Bischoff, Steir. Landr. (
m/soobd.
, Hs. 
v. 1425
):
Moltig zungen. Gegen moltiger zungen mûs man vil zewgen haben.