mitzeugen,
V.
›als einer von mehreren vor Gericht als Zeuge auftreten‹; zu [+ V.].
Wortbildungen:
mitzeuge
mitzeugnis
Belegblock:
Mit zeuge͂ Cõtestari. [...]. Mit zeugnus Contestatio.
Es soll ain jeder zeug [...] seiner sag von niemand andern underricht sein noch sich mit kainen seiner mitzeugen deßhalben geverlich underreden.
Ebd.
696, 51
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