mitverwandte,
der
;–/-n
.›Person, die mit einer oder mehreren anderen in einem unterschiedlichen Verhältnis des Zusammenhandelns, der Zugehörigkeit, der Beteiligung, der Identität, der Gesinnung usw. steht‹; im einzelnen z. B.: ›Getreuer‹; ›Miterbender‹; ›Kollege einer Arkangruppe‹; ›Spießgeselle‹; ›Konfessionsbruder‹; ›Geschäftsteilhaber‹ usw.; zu [+ Subst.].
Gehäuft obd.
Belegblock:
das schier gar kein mensch ist / der nicht lieber ein buͦler oder spieler von sein mitverwandten woͤl genant werden / dann ein volle kuͦ.
Des churfursten von Sachsen mit seinen mitverwandten confession oder bekhantnus.
haben die erbarn von den alten geschlechten und die zünftigen, [...] durch die vesten und ersamen N. N. [...] als gevolmechtigte irer mitverwandten mit hentgebenden treuen [...] zuͤ Gott, dem allmechtigen, zuͤgesagt, [...].
Anno 1564 [...] ist [...] der röm. kay. mt. achterklärung wider den Wilhalm von Grumbach, [...] und sonsten noch andere drei sambt allen iren andern anhengern und mitverwandten offentlich an das Rathaus angeschlagen [...] worden.
biß das jhr mituerwanter
[der
weisen, Chaldäer]
kam Daniel [...] welcher hat in jhm den gaist der hailigen Goͤtter. keiser Iulius, do er von unsern nachpaurn den Franzosen, Schweizern und iren mitverwanten den Baiern redt.