mitverwandte,
der
;
–/-n
.
›Person, die mit einer oder mehreren anderen in einem unterschiedlichen Verhältnis des Zusammenhandelns, der Zugehörigkeit, der Beteiligung, der Identität, der Gesinnung usw. steht‹; im einzelnen z. B.: ›Getreuer‹; ›Miterbender‹; ›Kollege einer Arkangruppe‹; ›Spießgeselle‹; ›Konfessionsbruder‹; ›Geschäftsteilhaber‹ usw.; zu [+ Subst.].
Gehäuft obd.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Franck, Decl.
346, 6
(
Nürnb.
1531
):
das schier gar kein mensch ist / der nicht lieber ein buͦler oder spieler von sein mitverwandten woͤl genant werden / dann ein volle kuͦ.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
um 1530
):
Des churfursten von Sachsen mit seinen mitverwandten confession oder bekhantnus.
Ebd. (zu
1552
):
haben die erbarn von den alten geschlechten und die zünftigen, [...] durch die vesten und ersamen N. N. [...] als gevolmechtigte irer mitverwandten mit hentgebenden treuen [...] zuͤ Gott, dem allmechtigen, zuͤgesagt, [...].
Ebd. (zu
1564
):
Anno 1564 [...] ist [...] der röm. kay. mt. achterklärung wider den Wilhalm von Grumbach, [...] und sonsten noch andere drei sambt allen iren andern anhengern und mitverwandten offentlich an das Rathaus angeschlagen [...] worden.
Volz, Prophet Daniel E
4, 5
(
Augsb.
1537
):
biß das jhr mituerwanter
[der
weisen, Chaldäer
]
kam Daniel [...] welcher hat in jhm den gaist der hailigen Goͤtter.
Turmair (
Nürnb.
1541
):
keiser Iulius, do er von unsern nachpaurn den Franzosen, Schweizern und iren mitverwanten den Baiern redt.
Helbig, Qu. Wirtsch.
5, 118, 6
;
157, 25
;
Rennefahrt, Gebiet Bern ;
Rauwolf. Raiß ;
Vorarlb. Wb.
2, 435
.