mitverschläger,
der
;
–/-Ø
.
›mit der Festsetzung der Preise und dem Verkauf von etw. (z. B. von Salz) Mitbeauftragter, Mitverkäufer‹; zu [+ Subst.].

Belegblock:

Stammler, Berner Weltger.
119, 31
(
ohalem.
,
1465
):
Daruff hat Prosius mit seinen mitteverslegern dem zeober eynen pfennyng abegesatzt.
Ebd.
113, 38
:
ab der gnanten versleger eyner [...] krang wurde, szo sollen die andern zcwene adder drie glichwol das gut nicht legen lasszen, sundern gantze macht haben das zu verslahene, bisz yn ander zu mitteverslegern gekorn und gesatczt werden.