mitteilung,
die
;
-Ø/–
.
›Zuerkennung, Begnadung e. P. mit etw. durch jn.‹; als Metonymien: ›aktive Teilnahme e. P. an etw.; Teilhaberschaft an etw.; gemeinsamer Besitz von etw.‹; alle Nuancen schwach belegt;
vgl.  2.
Syntagmen:
jn. einer m. erfüllen
;
menschen in einer m. vereinen, ein gut in einer m. nemen
;
die m. der gnade / justitien, des rechtes
(gen. objectivus);
die m. mit dieben
;
die bürgerliche / ungleiche m
.

Belegblock:

Illing, Albert. Sup. miss.
539
(
els.
,
n. 1380
):
daz sacremente der gemeinschaft, do alle rehte cristenmenschen inne vereinet werdent in einre minnen vnd in einre mitteteilunge allez dez guͦtez, daz suͥ von gotte enpfangen hant.
Ruh, Bonaventura
361, 9
(
orhein.
,
um 1480
):
so du durch mitteilung götlicher gnoden alle ding wol geton hast.
Goldammer, Paracelsus
7, 178, 1
(
1530
):
so brichstu die ehe, nicht allein in werken, sonder in der treu und nöten und ungleich mitteilung.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1553
):
haben sie sich [...] alain der warhait zuͤ steur zuͤ melden, sonderlich in mittailung der justitien.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
49, 18
(
tir.
,
1464
):
Got, tu pist den verwandel in dich, der dich wirdikleichen niessen ist [...], das der erfült würt deiner mittailung.
Vgl. ferner s. v. .