mitlerzeit,
Adv.;
in den hier zitierten Belegen zusammengeschrieben, ansonsten oft getrennt, s. dazu
mitte
(Adj.) 3.
1.
kennzeichnet die Gleichzeitigkeit einer Handlung mit einer anderen, gerade genannten oder erzählten: ›inzwischen, unterdessen‹; als Präp.: ›während‹.
Bedeutungsverwandte:
 3,  2, .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Interim. Mittler zeit in dem mittler weil dar zwisschen vnder des.
Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Daß wasser wer gleichwol mitlerzeit des ablosses auff die molen zu leiten.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Makk. 6, 55
(
Wittenb.
1545
):
Mjtler zeit vernam Lysias / das Philippus [...] wider komen war.
Wunderlich, Fierrabr.
148, 5
(
Simmern
1533
):
der haͤndtschuͦch bleib also lang hencken / es moͤcht eyner mitlerzeit wol eyn halb Meil gangen sein.
Vgl. ferner s. v.  2, .
2.
kennzeichnet eine Handlung, deren Dauer von dem Ende einer Parallelhandlung abhängig ist: ›einstweilen, bis auf weiteres, zunächst, in der Zwischenzeit‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  1,  1.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
398, 15
(
thür.
,
1530
):
Wil solichs [...] seinem g. fursten angezeigt unnd heimgegeben haben, doch mit der untherdenigen bitt, das man bei den inhabern des Cregenbergs mitlerzeit zu austragk der sachen verfuegen wolle, ire amptsverwanten von irem unpillichen vornemen [...] abtzuweisen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
101, 2
(
omd.
,
um 1559
):
Es mag aber der eltere dem jungern an dem strittigen orte mittlerzeit zu bauen ordenlicherweise einhalt thun.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
74
(
Nürnb.
1517
):
Laßt uns mitlerzeit ander dingk geschweigen und sehen, ob [...].