mithelfer,
der
;–/-Ø
.›Mithelfer, j., der einen Handelnden, darunter: einen seinerseits Hilfe Leistenden unterstützt‹; vielfach negativ konnotiert, dann: ›Anhänger‹ bis hin zu ›Komplize, Handlanger, Spießgeselle‹;
Syntagmen:
die mithelfer vertreten, namhaft machen
; js. m
. [Subj.] jn. mordbranden / berauben
; j. jm. ein m. sein
; die schule durch die m. regieren, etw
. (z. B. einen friedbruch
) durch die m. abverdienen, jm. von den mithelfern ungütlich geschehen
; die m. des feindes / sultans, der ungetreuen
; die m. in frevel
.Belegblock:
Mit helfer Coadiutor.
Wann ich gedacht notturfftig epafroditum den bruͦder vnd entzampt wercker vnd entzampt mein ritter
[Var. 1475
mithelffer vnd meinen mitritter2
-1518: ;
GehülffeLuther
1545, Phil. 2, 25: ].
wann eúeren botten. vnd ein ambechter meiner notturfft. schier zesenden zuͦ euch. welcher so arm wer / das er den fridbruch [...] mit gelt nit zuͦ bezalen hett / der sol solichs durch sich selbs oder ander sin mithelffer [...] ab verdienen.
Thais ich bit dich das du mir yetzo in diser sach ain mithelfferin seiest.
dadurch wir mainen, das im und denselben unsern burgern von dem obgenanten Straussen und seinen mithelffern gar ungütleich gescheche.
Vorarlb. Wb.
2, 429
.‒
Vgl. ferner s. v. .