mithelfer,
der
;
–/-Ø
.
›Mithelfer, j., der einen Handelnden, darunter: einen seinerseits Hilfe Leistenden unterstützt‹; vielfach negativ konnotiert, dann: ›Anhänger‹ bis hin zu ›Komplize, Handlanger, Spießgeselle‹;
vgl.  23,  13.
Syntagmen:
die mithelfer vertreten, namhaft machen
;
js. m
. [Subj.]
jn. mordbranden / berauben
;
j. jm. ein m. sein
;
die schule durch die m. regieren, etw
. (z. B.
einen friedbruch
)
durch die m. abverdienen, jm. von den mithelfern ungütlich geschehen
;
die m. des feindes / sultans, der ungetreuen
;
die m. in frevel
.

Belegblock:

Voc. inc. teut.
q iiijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit helfer Coadiutor.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
Wann ich gedacht notturfftig epafroditum den bruͦder vnd entzampt wercker vnd entzampt mein ritter
[Var. 1475
2
-1518:
mithelffer vnd meinen mitritter
;
Luther
1545, Phil. 2, 25:
Gehülffe
].
wann eúeren botten. vnd ein ambechter meiner notturfft. schier zesenden zuͦ euch.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
welcher so arm wer / das er den fridbruch [...] mit gelt nit zuͦ bezalen hett / der sol solichs durch sich selbs oder ander sin mithelffer [...] ab verdienen.
Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
Thais ich bit dich das du mir yetzo in diser sach ain mithelfferin seiest.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
88, 42
(
moobd.
,
1434
):
dadurch wir mainen, das im und denselben unsern burgern von dem obgenanten Straussen und seinen mithelffern gar ungütleich gescheche.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch ;
v. Keller, Amadis ;
Bachmann, Morgant ;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ; ;
Vorarlb. Wb.
2, 429
.
Vgl. ferner s. v. .