mitglied,
das
;–/-er
.›einzelne Person oder gesellschaftliche Gliederungseinheit (z. B. ein Stand, eine Stadt), sofern sie Teil einer Personengruppe oder einer umfassenderen gesellschaftlichen Einheit ist‹; auch ütr., dann: ›Glied (eines Hauptes)‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
js. m., m. mit jm. sein
; mitglieder gemeinschaft haben
; das m. des landes / ordens / reiches / standes, die stat als m. der landschaft
; das ansehenliche m
.Belegblock:
das wyr alle die sein mitglyder
[der
götlichen personen]
seind / darab soͤlche gemeinschafft haben vnder eynander / das [...]. gemein mine zue aller menschen notdurfft [...] die alle mittgelider sint mitt dir in der erlösunge Cristi.
daß es [...] dahin komen ist, daß ain erber rat und gemaine statt als ain uraltes des hailligen reichs mitglidt [...] ire jursdiction und allerlai freihaiten und gerechtigkaiten, [...] hat widerumb erlangen und erstreiten miessen.
v. Birken. Erzh. Österreich .