mitgemeiner,
der
;-s/-Ø
.›Mitglied einer wirtschaftlichen und rechtlichen Gliederungseinheit der Gesellschaft‹;
Syntagmen:
m. haben / bevorteilen / beuntreuen, anhalten, zu [...]
; js. m. zu gütern geerbt sein
; dem m. etw. anfeilen, den mitgemeinern etw
. (teile
›Anteile‹) zu kaufen geben
; mit gerechtigkeit / herlichkeit der mitgemeiner
; wieder den willen des mitgemeiners
.Belegblock:
daeselbst unser und unsers stifts auch anderer mitgemeiner herlicheit und gerechtikeit zu wisen und wisthumme zu hoeren.
hat ein hauptmann mitgemeiner, die zu den gütern geerbt sein.