mitgabe,
die
.
›Geschenk (allgemein)‹; im einzelnen: ›Bestechungsgeld‹; ›Mitgift, Ausstattung der Frau anläßlich der Verehelichung oder generell für das Leben‹;
vgl.  2,  12.
Bedeutungsverwandte:
 1, ; vgl. .

Belegblock:

Voc. inc. teut.
q iiijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit gab Cõdonatõ Cõtributõ.
Schwartzenbach
J vijr
(
Frankf.
1564
):
Mitgabe / So das Weib jrem Ehelichen Mann zubringt
(im Unterschied zu
morgengabe / wiederlegung
, die von Seiten des Mannes erfolgt).
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
90, 33
(
thür.
,
1474
):
[unde hat] der andern tochter [...] derttehalbhundert gulden zcu metegabe geredt.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
177r, 16
(
Leipzig
1588
):
So mir nu E May. diese zwey Meidlein schencken werden / [...] / so wil ich jnen von meinem eigenem Gelde eine ehrliche Mitgabe verordnen.
Fischer, Folz. Reimp.
35, 55
(
Nürnb.
um 1488
):
Nimpt kein mitgabe oder ichts, | Behellt auch für sich selber nichts
(bezogen auf den Richter-Gott).