misverstand,
der
;-s/-Ø
+ Uml.1.
›unterschiedliches Verständnis (eines Textes oder textlicher Bezugssachverhalte)‹; daraus resultierende Beurteilung der gegensätzlichen Meinung als ›Miß-, Fehlverständnis, falsche Auslegung, Interpretation des Textes oder des textlichen Bezugssachverhaltes, insbesondere der Sinnwelt ,Religion‘‹.Phraseme:
aus misverstand
›aus Versehen‹.Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
etw
. (Subj.) einer meinung m. bringen, j. einen m. über etw. haben, zu jm. stellen
›jm. zur weiteren Behandlung übergeben‹; m
. (Subj.) entstehen / erwachsen
; etw. durch einen m. nicht volziehen, die warheit in m. ziehen, das evangelium in m. kommen, über einen m. erkennen, entscheid anzeigen
; der m. der prediger
(gen. subjectivus) / worte
(gen. objectivus); der grosse m
.; der richter des misverstandes
.Belegblock:
Aus diesem ungeschicke und Mißverstande ists anfenglich komen, das die Heiden die Sonne angebetet.
welche vorhin ubir etliche ding einen mißverstandt / unnd ungewisse meynung gehabt.
darmit nit etwan durch eine͂ mißverstandt der wort / jr Letster wil nit volzogen [...] werde.
also kam das hailig ewangelium und gottes wort in ain grossen [...] missverstand.
Weh allen den die allerhand, | Nur Lehr vnd Fabeln dichten, | Die Warheit ziehn in mißverstandt.
wo diser wort aigenschafft nicht wol erklaͤrt werden / so bringt es vil mißuerstandt.
dieweil ein mißverstandt in der Geschrifft entstanden und erwachsen ist [...], so mag [...] ein yeglicher verstendiger wol abnemen, das etwar muß syn, der uber disen mißverstandt und zwytracht erkenne.
so man diselb [Parenthesis] schon hinweck thuͦt oder außlest / bringt es doch der meynung keinen mißverstandt.
2.
›Zwietracht, Mißhelligkeit, Zerwürfnis, Streit, Uneinigkeit hinsichtlich einer sozialen, wirtschaftlichen, politischen, religiösen Frage‹, mit Tendenz zu ›Anfeindung, Bekämpfung (des Andersdenkenden)‹.Wobd. / oobd.
Syntagmen:
den m. abtun
; m
. (Subj.) einreissen / entstehen / sich zutragen, in der stat, bei den bürgern, unter den predikanten sein
; in m. mit jm. sein
; m. der gewerben, zwischen jm. und jm., der stat und der gemeine
; der eingeschlichene / grosse m
.; die ursache zum m
.Belegblock:
Vneinigkeit. Zwispalt Span [...] Zwayung Widerstreit Jrrung [...] Mißverstandt.
Endlich sollen alle in diesen kriegszeiten eingeschlichene müßverständ zwischen der stadt Neuburg und der gemein zu Mühlheimb hier mit abgetan [...] sein.
Der eine sagt, er wäre in streit vnd mißverstand mit dem Leidigen.
wie das in ir statt etwas zwyspaͤltigkeit und mißverstandt syge under iren predicanten.
allß dann guͦtte zyt dahar irrung vnnd misßverstannd ist gewaͤsenn von wegenn der handtwerck.
Als aber [...] bei den burgern daselbst allerlai spaltung und misverstand eingerissen.
Vorarlb. Wb.
2, 424
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