missel,
auch
der
;
Kontraktion von
mhd.
missehelle
›Mißhelligkeit‹
().
›Meinungsverschiedenheit, Streit‹; speziell: ›Einwand, Widerspruch‹ (gegen ein Urteil); dazu als Metonymie: ›Erscheidung über den Einspruch‹.
Wmd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 5, , ; vgl.  4,  2,  1,  3.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 2 (
mosfrk.
,
1486
):
were es sach daß die scheffen zu Taben missel hetten oder einige urtel, des sie nit versten weren, alsdan sollen sie den missel holen und erlernen in ihrem oberhof.
Ebd. Anm. 1 (
1549
):
weist der richter an die gericht, wanehr das sie eines urteils missel han, sollen sie das zu Viandal (Vianden) in irem uberhof an den gerichten holen.
Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1611
):
so jemand mißel oder streit des hofs halben hette, solte es den hobern vorbringen.
Redlich, Jül.-Berg. Kirchenp.
1, 46, 39
;