misgunst,
die
,der
;-Ø
(für die
) /–
.›Mißgunst, neidbestimmte, auf Schädigung eines anderen gerichtete, mit Verdächtigungen u. ä. einhergehende Haltung e. P. gegen eine andere‹;
Syntagmen:
m. erlangen, auf sich laden, auf jn. werfen, zu jm. haben, jm. m. machen, etw
. (Subj.) m. bei jm. gebären
; die m
. (Subj.) am herzen nagen, etw. ausleschen, jn. verfolgen
; sich einer m. befaren
; aus m. etw. wiederholen, von m. wegen ermordet werden
; die m. des pöbels, zwischen den capiteinen
; die geschöpfte / heimliche m
.; das feuer, die flügel der m
.Belegblock:
Zogen mich derowegen also bald widerumb vff zu dantzen / welches mir bey den andern nit ein geringe Mißgunst gebar.
Groß Ehr macht diesem Koͤnig gleich | Mißgunst vnd Feindschafft in dem Reich.
So due dich einer schalkheit und mißgunst befahrest, so nimb die erste furkel, stecke die obere spitz in die erden und binde daran ahn.
Was ich aber auff ein Papier schreibe / das wird mir kein Neid / keine Mißgunst / kein Todt ausleschen.
Daß so vil groß Leud auff ein Tag | Nur von Geschöpffter mißgunst wegen | Sind ermörd worden!
Andre engel alls mitt gespan, | zuͦ denen ich kein mißgunst han, | Verkündent woll doch nit so vil, | wie [...].
kundt er sich eben so wenig, [...], mit seinen domherrn, auch der statt vergleichen, und erlangt ain grossen missverstandt oder missgonst bei menigelichem.
AEmulation, Eyfrung / mißgunst / boͤser neid. Eyfer.
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Vgl. ferner s. v. .