misgünstig,
Adj.,
in allen Belegen subst.
›jm. gegenüber mißgünstig gesonnen, von Neid geplagt, auf js. Schaden bedacht‹;
vgl. ; vgl. [+ Adj.],  1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. , , .

Belegblock:

v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
Hergegen aber jederzeit mißgünstige vnd spottvögel seyn, die eines jeden Scripta zu calumnijren vnd zuuernichten wissen.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
es habe demselben in seinem Leeben an ein⸗ und anderen Mißguͤnstigen nicht ermangelt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
daß Sie, die kay. mt., solte befinden, daß ime von seinen mißgönnstigen und widerwertigen gwalt und unrecht beschehe.