misgönner,
der
;
–/-Ø
.
›Neider, intriganter Gegner, Widersacher, j., der etw., das positiv beurteilt wird, durch Mißgunst, Neid, Falschheit hintertreibt, jn. bekämpft‹;
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. ,  1.
Syntagmen:
misgönner haben, jn. für einen m. achten
;
der / die m. triumphieren, etw. geschehen lassen, etw. verkerlich ausziehen, etw. von jm. sagen, jm. etw. misgönnen / zumessen, jn. verhetzen
;
der m. deutscher nation, des reiches, des wiederteils
.

Belegblock:

Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
so einer mit dem anndern vmb gross gut rechtet, [...], der wirt fur einen myssgunder vnd grossen feindt seines widertheills geacht.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
Sollichs haben gesaget dir | Mein feindt und mißgünner von mir.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Das muesten sein misgünner und widersacher auch geschehen lassen.
Vgl. ferner s. v.  19.