misbau,
der
.
– Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›schlecht ausgeführter Bau‹;
zu  1.
Wortbildungen:
misbauig
1 ›schlecht ausgeführt, baufällig‹,
misbauung
›schlechte Bauausführung‹.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1671
):
da [...] abbruch an des hoibs guetern geschen, es were an reinen an steinen oder misbauwe?
Schmidt, St. Kastorst.
2, 197, 35
(
mosfrk.
,
1454
):
Würden sie [...] durch schlechten Bau (
missebuongen
) der Hofraite oder in sonstigen Punkten säumig oder brüchig, so [...]
.
Ebd.
241, 33
(
1470
):
oder das Haus vernachlässigt (
myssbuwich
) würde
.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1491
):
etwas schadens waͤgen, [...], des sich A. Archer erclagt, im an sinem hus am Stalden durch einen mißbuw an Irreneis hus beschechen.
Ders., Recht Laupen (
halem.
,
1600
):
so soll derselbig werchmann söllichen mißbuw verbeßeren.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
2.
›schlechte Bewirtschaftung, Bestellung (von Grundstücken)‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
.
Wortbildungen:
misbauig
2.

Belegblock:

Schmidt, St. Kastorst.
2, 237, 37
(
mosfrk.
,
1467
):
wenn sie [Weingärten] dann schlecht bestellt (
missebuͦwich
) sind, so [...]
.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1529
):
so mag er einen bürgen vorderen umb zinß und mißbuw, damit die guͤter in eeren gehalten werdend.
Leisi, Thurg. UB
6, 520, 20
;
UB Zug
781, 11, 2
;
Vgl. ferner s. v.  5.