metzeln,
V.
1.
›als zünftiger Metzger oder als Privatmann für den Eigenbedarf Tiere schlachten und fachmännisch zu Fleischwaren verarbeiten‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›beim Schlachten Fleisch, Felle gewinnen‹; Vielfach Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
einen ochsen, schweine,
(verschoben:) fleisch, felle m
.; die freiheit
›Recht‹ zu m. haben
; metzeln
(subst.) treiben
; die gemetzelte sau, das gemetzelte fleisch
.Wortbildungen
metzel
metzelbank
Belegblock:
[Viel] geben viel Almoß / wie feiste gemetzelte Saͤw gute wuͤrst.
da sie gedachten er [Herr] wurde jn seinen Leib / wie ander gemetzelt vñ zerhackt fleisch / zur speise vßtheile͂.
welcher den banwein hait oder schenkt, der hait die freiheit zu fischen zu jagen voglen brotbacken und metzlen.
so solle nach sotanem außschlagen
[›Austrieb aus dem Wald‹]
innerhalb dreyen tagen niemand ainig schwein abtun oder metzeln, biß allenthalben vollkommene lieferung geschehen ist. seitmals die wirth beckenwergk und metzeln getriben, [...], ist bedingt, das [...].
Macellum flaischbanck [...] meczg [...] metzel [...] meczelbanck [...] flaischerbank [...] est locus, vbi mactantur peccora et venduntur carnes animalium occisorum.
Und ist ain yeder metzgar, so die metzell praucht und 2 ₰ h. gibt, myetfrey. Alßo das er in der herschaft welde jars ain metzelbanck howen und haym under die metzell fieren mag.
daß nur die jenige metzlen solten / welche etwan einen Mangel an einem Glied oder sonsten gehabt / daß sie kein ander Handwerck treiben konten.
Schmitt, Ordo rerum
637, 1
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