mene,
die
;
Schreibform zu
2
; hier einige Belegnachträge, auch für die zugehörigen Wortbildungen.
– Obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›Gespann von Zugtieren, Fahrvieh (
ochsen, pferde
), mit dem ein Frondienstpflichtiger seine Fronfuhren ausführt‹; teils auch (aus den Belegen nicht immer erkennbar): ›Zugtiergespann (generell)‹; vereinzelt: ›Zugtier, Pferd, mit dem ein Unternehmer Fuhrdienste anbietet‹.
Phraseme:
ganze / halbe mene
›volles Gespann / halbes Gespann, das z. B. mit Nachbarschaftshilfe vervollständigt werden kann‹.
Bedeutungsverwandte:
, , (
das
1, ; vgl.  2,  6.
Syntagmen:
eine m. haben, faren lassen
, [wo]
ergreifen, jm. eine m. zuschicken / zustellen, die m. jm. dienst tun
;
sich der menen abtun, j. der menen ane werden
;
mit einer m. ackern, bauen / faren / furen, daheim sein, mit einer m. dienstbar / versehen sein, jn. mit einer m
. [wohin]
schicken
;
die m. der ochsen, des zugviehes
;
die eigene m
.
Wortbildungen:
mengart
›Treibstecken‹ (Gw zu
1
).

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
Wir sein auch willens, euch uffs ehist ain mene zuzuschicken, der zuversicht, die von Wurzburg sollen uns ergegen ain mene zustellen.
Leisi, Thurg. UB
7, 435, 16
(
halem.
,
1385
):
Dar zuͦ sol mir iegliche meny ... in der vogty dry tag dienst tuͦn jeglichs jaurs.
Mollwo, Rotes Buch Ulm (
schwäb.
,
1376
):
wer mit einer gantzer menin buwet, der sol driu rinder und sechs schauf han, wer mit ainer halben menin buwet, der sol zwai rinder und sechs schauf han.
Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
zwayer hundertt juchart múg gebuwen werden mit zwain joͤchern oder meminer der ochsen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1562
, Hs.
17. Jh.
):
alle die so pferd haben und mit einer meni versehen und den pflug brauchen, soll ein jeder, so geboten würdt, selbs fahren.
Ebd. (
1550
/
61
):
nachdem sich die reichen vermöglichen der roß und männien zu irem nutzen und vorteil, daruß den armen so roß halten und sich darmit neren sollen große beschwerung, nachtail und mangel ervolgt, abthüen und on werden, demnach so [...].
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
2. H. 16. Jh.
):
dieselben sollen auch guete hääg umb solhe örter füeren, also das, so ainer ainen meengart dar durch scheust, solle er zu schiter sein.
Wopfner, Bauernkr. Tirol (
tir.
,
1525
):
dieweil sich vil sonnder personen [...], die nit urbar, aigen oder ligennde gŭeter derselben ennde haben, unndersteen aigne meen und wagenfuer ze haben, dardǔrch der inlendig und haŭsgesessen man beschwerd wirdet in wŭn und waid.
Schnurrer, Urk. Dinkelsb.
4, 733
;
Müller, Nördl. Stadtr. ; ;
Wintterlin, a. a. O. ; ;
Baumann, Bauernkr. Oberschw. ; ;
Stolz, Zollwesen
278, 4
.
2.
›Fuhre mit einem Zugtiergespann im Rahmen der Frondienstverpflichtung‹; Metonymie zu 1.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. , .
Wortbildungen:
menegeld
(a. 1524),
menepfenning
›Geldabgabe als Ersatz für den Spanndienst‹ (a. 1331).

Belegblock:

Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
121, 35
(
nobd.
,
1444
):
250 füderger tawben (das) ist auch ein mene.
Argovia (
halem.
,
1320
):
vnd darumb so söllent si iërlich meny tuͦn, als si täten vor zyten vf dz hûs ze Richenberg, alle die so da wëgen oder phluͤge habent.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1487
):
daß jeder auf dem Land gesessene Amtmann,
[...], mit den fuͤrungen soͤll umbeladen sin, besunders so man holtz oder ander slecht meninen anlegt; wann aber swaͤr meninen angesechen werden, die man zuͦ tuͦnd hett, ..., so soͤllen si ir hilff daͧran setzen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;