maulstreich,
der
.
›minder schwerer, unblutiger Schlag auf den Mund, ins Gesicht, Maulschelle, Backenstreich‹;
zu
1
 1,  1.
Syntagmen:
einen m. tun, einen m. an etw
. (z. B.
an der warheit
›für die Wahrheit‹)
nemen, jm. einen m. geben
;
m. von wortzank kommen, der m. nicht die hohe obrigkeit antreffen
;
bei einem m. an etw. denken, einander mit maulstreichen schlagen, von einem m. 20 schillinge gefallen
.

Belegblock:

Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1552
, Hs.
17. Jh.
):
wettungen und uberbort nicht daß bluit antreffend [...], als maulstreich, treten, reufen, mit feusten schlagen.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Von wort-zanck komt maulstreich und hader.
Leidinger, V. Arnpeck (
moobd.
,
v. 1495
):
ich wil, das du [sun] bei dem maulstraich gedenkest das gross unrecht, das mir dein muter thut.
Winter, Nöst. Weist. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Schmitt, Ordo rerum
277, 8
;