maulgut,
das
.
›wegen Verlaufens herrenlos gewordenes Vieh‹; generalisiert: ›herrenloses Gut‹ (vgl. );
zu
1
 3,
1
 4.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
rhfrk.
,
1450ff.
):
So es sach wehre, dass ein maulguitt hie in dem gericht funden würde, wie langh dass zu gehen habe, ehe die hern hand mögen darahn schlagen?
[Var. 1579:
maulguitt oder mundtvieh
].