maulgut,
das
.›wegen Verlaufens herrenlos gewordenes Vieh‹; generalisiert: ›herrenloses Gut‹ (vgl. );
Belegblock:
So es sach wehre, dass ein maulguitt hie in dem gericht funden würde, wie langh dass zu gehen habe, ehe die hern hand mögen darahn schlagen?
[Var. 1579:
maulguitt oder mundtvieh].