marktfrei,
Adj.
›von Marktabgaben befreit‹;
vgl.  2.
Wortbildungen:
marktfreiheit
›Recht auf Einrichtung, Betrieb eines Marktes sowie Recht auf Abgabenerhebung‹; als Metonymie: ›unter eine Marktobrigkeit fallendes Gebiet‹ (Beleg dazu s. v. ).

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1547
):
andere, so von uns [...] mit dergleichen marktfreiheiten [...] hinfüran begnadet werden.
Winter, Nöst. Weist. Anm. 5 (
moobd.
,
1650
):
das alles [...] gehöret [...] in die dem closter [...] ubergebene marktfreiheit, worin ein ... convent oder dero anwalt als marktobrigkeit handlen ... mögen was landsbrauch und der marktfeiheit recht ist.
Ebd. (
1590
):
das die marktfreihaiten vor ainer ganzen gemain verlesen werden sollen.
Ebd. (
1686
):
darumb haben sie so vil rechtens zu der weit holz wasser, mautfrei marktfrei, urfarlon [...].
Rwb (mit weiteren Bedeutungsansätzen für
marktfreiheit
).