2
marken,
V.;
zu II.
›die Grenze von Liegenschaften ausmessen, festsetzen und mittels geeigneter Zeichen markieren‹;
vgl. II, 2.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  1,  1,
1
(V.) 1,
2
 1, (V.) 3, .
Syntagmen:
etw
. (z. B.
einen acker
)
m
.;
nach recht, redlich / (un)recht m
.;
mit m
. (subst.)
sich frevel begehen
.
Wortbildungen:
marker
.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
mosfrk.
,
1563
):
so jemandt marckens von nöthen, soll es ahn dem vogt angesinnen, der sol ihme der markung thun [...]. schwester vnd bruder mögen nur einmal mit einander marckhen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Es solle auch järlichen ein rat einen vom rat und drei aus der gemeind zue markern verordnen und, wann sie einer oder zwen umb markung und aussteinung der güetern anrueft, so sollen sie dem oder denselben parteien [...], zue solcher markung zu erscheinen, verkinden.
Schib, H. Stockar
146, 8
(
halem.
,
1520
/
9
):
Uff dye zitt han ich mit Simon Binder müsen markan und hain im aingewunen dye muren zuwend im und mir nach lutt des markbryeffen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
316, 13
(
Genf
1636
):
Marcken / Marckstein setzen.
Fuchs, Kart. Aggsbach (
moobd.
,
1411
):
yedm man seinen tail auz dem holcz, als sy es selb ausgezaigt und gemarcht habnt, geraint und gestaint [...] habnt.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
v. 1480
):
Wäre aber das die vierer [...] unrecht wollten marchen oder unrecht gemarcht hetten, so [...].
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Rwb (mit weiteren Bedeutungsansätzen);
Vorarlb. Wb.
2, 358
.