manumission,
die
;
aus
lat.
manūmissio
›Entlassung aus einer Gewalt‹
(
Georges
2, 805
;
DuCange
5, 241
ff.).
›Entlassung aus einem Abhängigkeitsverhältnis‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1501
):
es solle sich keiner oder keine mit einer ausländischen persohn verheirathen, er oder die selb persohn habe sich dann zuevor bei einem ehrs. rath angemeldet und wegen der manumission und herzugs richtigkeit gemacht.