manual,
aus
mlat.
manualis
(
; vgl. lat.
manuālis
,
).
›Handbuch zur Verzeichnung rechtsrelevanter Vorgänge‹; als Metonymie: ›Person, die jn. in Tagesdienste einführt‹.
Bedeutungsverwandte
(zur Metonymie):
1,
2
1.
Belegblock:
Manual, Anweiser / Lehrer / der eim etwas in die handt gibt / den handtgriff lehret. Als die so die jungen Priester inn den Ceremonijs vnd Meß lesen vnterweysen / werden manuallen geheissen.