manual,
der
;
–/-en
;
aus
mlat.
manualis
(
Niermeyer
2002, 2, 843
; vgl. lat.
manuālis
,
Georges
2, 803
).
›Handbuch zur Verzeichnung rechtsrelevanter Vorgänge‹; als Metonymie: ›Person, die jn. in Tagesdienste einführt‹.
Bedeutungsverwandte
(zur Metonymie):  1,
2
 1.

Belegblock:

Rot
327
(
Augsb.
1571
):
Manual, Anweiser / Lehrer / der eim etwas in die handt gibt / den handtgriff lehret. Als die so die jungen Priester inn den Ceremonijs vnd Meß lesen vnterweysen / werden manuallen geheissen.