malzeit,
die
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auch -Ø
.1.
›Essen, Speise‹; als Metonymien: ›das Essen, die Essenseinnahme‹; ›Mahlzeit als Veranstaltung zu besonderen (z. B. festlichen, religiösen, rechtlichen) Anlässen; Gastmahl‹; in religiösen Zusammenhängen auch ›Feier‹, dann offen zu 2; Phraseme:
etw. wird hart vor der malzeit
›etw. wird erst einmal hart‹; etw. ist eine schwere malzeit
›etw. ist schwer zu verdauen‹.Syntagmen:
die / eine m. bereiten / bestellen / zurichten / essen / halten / nemen / tun / volbringen / verzeren / geben / opfern, die m. aus dem se putzen
›gewinnen‹, jm. eine m. borgen / machen / geben
; jm. eine m
. (Subj.) gebüren
; zu der m. blasen / gehen, etw. zu der m. bereiten, sich zu der m. betrinken, jn. zur m. laden, gegenwärtig haben
; die m. der herren
; die erliche / gute / herliche / köstliche / öffentliche / gemeine / ziemliche m
.; unter
›während‹ der m., zwischen zweier malzeit
.Belegblock:
da lest er ein starcke predig ausgehen, das wird hart vor dr malzeit.
wenn die 2 suppen zusammen komen, traurickeit und schwermut [...], ists eine schwer malzeit.
isth von stundt nach der Malzceyt [...] Eyn grosser Concurs von der gemeyn gewurden.
Weil Gott fuͤr alles Viehe den See / | Fuͤllet mit Wasser / Regen / Schnee. | Weil der Mensch jhn vielfeltig nuͤtzt / | Vnd seine Mahlzeit daraus putzt.
Wer allein Mahlzeit haͤlt der hat ein Jmbs wie ein Pferd.
einen erbarn sitzenden rath zu Kale und die brückenmeistere zu sulchen collation und malzeiten keinwertig haben.
Man bliese zu dem nachtessen vnd malzeit / die Tafeln waren bereit vnnd Koͤstlich gezieret.
Das der Herr Graf vnd seine Gsellen | Bey vns die Malzeit nemen wöllen.
Gasthalter malzeit geber.
Zwo maltzeyt schlahen sich nicht. [...] wir Deutschen sagen / so yemand gessen hatt / und kompt zu uns / so wir noch essen / Zwey essen schlagen sich nicht.
Ebd.
288, 27
: Es ist keyn wirt so arm / er kann einem gaste ein malzeit brot borgen.
hett verschaffet / das auff den naͤchst künfftigen tag / ein herrliche malzeit in seinem haus bereit würd.
der vntern / Jausn / Jst ein speysung die zwischen zweyer mallzeit geschicht.
Ebd.
335
: Parentalia, Mallzeit / so man an begrebnus vnd bestettung der verstorbnen helt.
Nach anlegung solches essend vogt, die vierer und beede hierten miteinander ein mahlzeit uff einer gemeinde costen.
hierauf ist die obrigkait, [...], einem ersamen gericht sambt den ambtleuten ain malzeit zu halten schuldig.
vnd [als] der bͣose Bub sein vngewaschene Goschen wieder seinen Vatter auffthaͤte / ist vnder wehrender Mahlzeit der boͤse Geist in denselben gefahren.
Zu Malzeiten hat er sich gewoͤndlichen betruncken / das er am Tisch entschlaffen ist.
Belegblock:
Das ist dann die malzeyt, darauf der himlische Vatter seyne ochsen [...] geschlacht hat.
das es gute, albere leutlin gewesen sind, die zum Euangelion, auff diese herrliche malzeit komen sind.