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mal|stein,der
;–/-e
.1.
›eingegrabener, mit einem Besitz-, Hoheitszeichen o. ä. versehener Stein zur Kennzeichung der Grenze von Flächen (zwischen Hoheits-, Rechtszuständigkeiten, Besitztümern u. ä.)‹; Syntagmen:
einen m. setzen / ausgraben / verändern / versetzen, hinweg füren
; der m. ein kreuz haben, die malsteine
[bis wohin] gehen
; etw. ein m. zu sein pflegen
; das wappen an den m. hauen, bei einem m. mit einer waffe arbeiten, das vorwerk in den malsteinen gelegen sein, den teich mit malsteinen verzeichnen
; die malsteine zwischen
[zwei] gebieten
; die setzung der malsteine
.Belegblock:
Ao 64 seindt die Malsteine zwischen deß Ertzbischofs und der Stadt gebiete zu underscheidung der gerichte gesetzt.
[ein Stein] Gleich wie er an dem Acker lage / | Der Bawren mahlstein zu sein pflage.
so weyt sich dieselbige zcugehorunge ergibet und erstrecket, mit malsteinen, daran [...] der alten statt Magdeburg wopen gehawen seint.
daß keiner mit einer waffen, [...], bei 2 schuechen sol arbeiten bei einem malstein bei verlust eines frevels.
her [...] satzte die malsteyne uff den velden.
das Johann [...] Curdt Trubestein [...] hab gefencklich angenomen [...], darumb das er eynem malsteyn hatt außgegraben.
2.
›Götzenbild, religiöses Denkmal; Gedenkstein‹.Belegblock:
Uber das habe ich Levit. 26. eynen gewalltigen spruch: Ich byn ewer Gott, Yhr sollt euch keynen goetzen machen noch bilde, noch keyn mal odder steyn auffrichten ynn ewrem lande, [...]. So er daruemb verpeut goetzen und malsteyn, das sie nicht sollen anbeten.
Denn Josua. 24. richtet eynen malsteyn auff zu Sichem unter eyner eyche zum zeugen.