machtlos,
Adj.
1.
›nicht rechtskräftig, ungültig‹;
vgl.  8, (Adj.) 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 6,  2, (Adj.) 5,  2, ,  5, , , , .
Gegensätze:
vgl.  9.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Irritum. Nichtig vnwerd vnkrefftig machtloß krafftloß vnbuͤndig von vnwirden vntuͤglich.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
258, 37
(
thür.
,
1474
):
der ußspruch ist darmete uffgelost unde machteloß worden.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
so ist die gabe an den anerstorben gutern machtlos.
Sulch clage, gein derselben gemein [...] mit zetergeschrei und unrecht furgenomen, ist nach gestalten sachen machtlos.
seintmal das das auflassen, das sie also getan haben, machtlos (ist).
Vgl. ferner s. v.  7.
2.
›kraftlos, schwach; ohnmächtig‹;
vgl.  9, (Adj.) 3.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.) 2,  1, , (Adj.) 2, (Adj.) 1, , (Adj.) 12, , , , , , .
Wortbildungen:
machtlosheit
›Unvermögen‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Imbecillis. Schwach vnstarck machtloß vnuermuͤgig bloͤd lidweich ¶ luck vnuäst weich.
Luther, WA (
1524
):
es kan einer kaum auff den beinen stehen, arm und bein werden zitternd und machtlose.
hab ich gesagt, das der mensch an disem Euangelio muͦsse [...] zuͦbrochen werden [...] als ein mensch, der machtloß ist, und nichts vermag, der weder hende noch fuͤsse kan regen.
Drumb muͤssen wir entweder auff jn [eckstein] fallen aus unserm unvermügen und machtloßheit, [...], oder [...].
Voc. inc. teut.
p iiijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Machtlos der krefft inualid‘ a u͂ Debilis.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Als die schildtkröt sach | Sein weib so machtloß, hellig, schwach, | Fragt er sein weib, was ihr gebrech.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
Gannellon mocht Arbalisters stych nŭt uffenthan, wann er fiel zuo erden gantz machtloß.