müssiggeher,
auch
müssiggener,
der
;–/-Ø
.1.
›Angehöriger einer stadtbürgerlichen Schicht, die von ihrem nicht durch arbeit
6 erworbenen, sondern aus zins
und 1
rente
bestehenden Wohlstand lebte‹. Die Bewertung dieser sozialen Gruppe oszilliert zwischen ,neutral‘ und ,negativ‘; in letzterem Falle nähert sie sich der Bewertung von müssiggeher
2; schwach belegt; im Beleg Seemüller
auf Juden
als herren
(am ehesten 12) bezogen; Belegblock:
Eyn mußgener bedenck sein standt | Er neust den raup arbeyter hant.
Ebd.
123
: Mussigener laß dirs brot sawer werden | Das du deins nechsten raubs nit nyest | Da mit du das reych gots verliest | Mussigener das laß dir sein ein epistel | Wañ dich wil stechen der faulheit distel | So [...].
Ein muͤssiggeher kostet mehr / dann ein arbeiter [...]. Ein arbeiter muß zwen feyrer nehren.
Negociator [...] werffer chauffman [...] müezzgeer [...] werber oder geschäffter.
Syntagmen:
den m. nicht leiden / vertreiben
; der m. liegen
›lügen‹ / spielen, in stätten / krügen liegen, grosse zerung tun
; den müssiggehern nicht plaz geben
; auf die m. aufsehen haben
.Belegblock:
Item ist den von landen und steten befohlen gut aufsehen zu haben auf die musiggheer, die in steten und krugen ligen, damit solch leut nicht geliden werden.
Ociarius ledig genger muezgeer [...] müssiger [...] messiggenger [...] müssigganger [...] muessig geer.