mündlich,
Adj.
1.
s. (
der
2.
2.
›mündlich, gesprochen, durch persönliche Übermittlung‹, damit auch: ›direkt, offen, von Angesicht zu Angesicht‹; die Bewertung von
mündlich
ist teils neutral, teils tendiert sie je nach z. B. tatsächlicher oder fingierter Gesprächssituation zu ›persönlich verantwortlich‹; ›religiös offenbart‹; ›ausdrücklich‹, teils zu ›bloß äußerlich dahingesagt‹ (damit im Unterschied zu
würklich
›tatsächlich‹ stehend), ›ohne Ernst, nicht herzlich‹ (im Sinne von
herzlich
2);
zu (
der
4.
Phraseme:
der mündliche unterricht
›Katechismus‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, .
Gegensätze:
, .
Syntagmen:
m. appellieren / herausfaren / predigen, etw. m. anzeigen / begeren / behandeln / errichten / beweisen / dartun / erweisen / erzälen / geloben / melden / sagen / übergeben, jm. etw. m. befelen / vorbringen, jn. m. lieb haben, für sich laden, sünden m. geschehen
;
der mündliche beweis / schein, die mündliche beichte / klage / rede, das mündliche geschäft / gespräch / herz / schwert / testament / urteil / versprechen / wort
.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1636
):
was jender von mir zeugt, | der mündlich mich hat lieb und herzlich doch betreugt.
Ebd. (
1638
):
[Ich] leiste, was ich kan, behalte, was ich schenke, | ein mündlichs Herze stets.
darumb ists gar trostlich, ßo dich ettwas schreckt oder beschedigt, das du mundlich erauß farist, Christum bekennist.
Ebd. (
1523
):
das wortt ist da und wirt mundlich predigt fur aller welt.
Wie kans eyn mensch fassen, das eyn leyblich muͤndlich wort solle vom tod erloͤsen ewiglich?
Ebd. (
1537
/
8
):
das muͤndliche Schwert sol bleiben bey den Predigern und demnach bey den Weltlichen Regenten das Faust ampt.
Mylius (
Görlitz
1577
):
Catechismus Muͤndliche vnterricht.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
187
(
Nürnb.
1517
):
(Sie, [gedanken]) beflecken das herz und sein ein anfangk der sunden, alswol in denen, die müntlich, als die würklich beschehen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 443, 9
(
Hagenau
1534
):
Er [Got] woͤlle den Juden auff dreyerley weise zu wissen thun was sein wille sey / durch mündtlichs reden / durch gesichte / unnd durch treüme.
Maaler (
Zürich
1561
):
Mundtlich berichten vnd vnderweysen. [...]. Mundtlich sagen vnd mit nam͂en / Außtruckenlich maͤlden vnd erzellen.
Höver, Bonaventura. Itin. B
616
(
moobd.
,
1450
/
60
):
wenig ist zegeben der zung vnd muͤndleichem gespraͤch, vnd gar vil ist zegeben jnnigem lústlen vnd frolocken.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
des seyn gnad im anfannckh durch sein schreyben und mundlich begert het.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1512
):
so mag der ambtman baid tail für sich laden [...], brieflich oder mündlich, si gegen einander verhören.
Reithmeier, B. v. Chiemsee (
München
1528
):
der mensch sol [...] die begangen sünd mit [...] worten durch mündliche peicht verraten.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
22, 26
;
Rosenthal. Bedencken
16, 30
;
Köbler, Ref. Franckenfort
71, 16
;
ders., Stattr. Fryburg  f.; ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
206, 15
;
252, 36
;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst. Vorr.
77
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
40, 13
;
Vgl. ferner s. v.  1, .