mülstat,
auch
mülstätte,
die
.
›zum Bau einer Getreidemühle oder eines Pochwerkes geeignetes und mit entsprechenden Rechten ausgestattetes Anwesen‹; als Metonymie auch: ›Mühle‹;
zu  13, vgl. (
die
1.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
eine m. bauen / kaufen / aufnemen / behalten / geben / empfangen / machen / verkaufen, die m
. [wo]
gelegen sein
;
um die m. einen vertrag machen
;
die m. bei der Ahe
;
die gute m
.

Belegblock:

Weizsäcker, Graupn. Bergb.
97, 21
(
osächs.
,
1546
):
hot Jocuff Pfendensagk [...] vorkauft alle seine bergteil [...] sampt den pochgezeug ader mulstat.
Ebd.
180, 28
(
1550
):
Larenz Fussel, und Thomas Koyt haen einen entlichen vortragk mit einander gemacht umb di molstat.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
30, 9
(
schles.
,
1357
):
vnd geben mit desim kegenuortegim bryue Eyne Moylstat an dem Berge.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 79, 32
(
nobd.
,
1464
):
die muͤlstat, da etwan ein muͤl ist gestanden.
Leisi, Thurg. UB
8, 118, 20
(
halem.
,
1393
):
ain múlistat bi der Ahe gilt j mut kernen.
Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1418
):
an muͥlin an muͥlstedern an muͥlrehten an vychtraten an wytraittin.
Küther, UB Frauensee
260, 29
;
Weizsäcker, a. a. O.
122, 11
;
Maag u. a., Habsb. Urbar
2, 1, 578, 8
;
586, 2
;