mülordnung,
die
.
›Mühlenordnung, obrigkeitliche Festlegung des Mühlenrechtes‹;
zu  1,  10.
Seit dem 16. Jh.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die / eine m. aufrichten / fürlesen / halten / volziehen, den müllern / mülknechten fürhalten
;
der m. nachleben
;
über der m. halten
;
die m. des kurfürsten / markgrafen
.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 578, 56
(
schwäb.
,
1588
):
[daß ir sollen] die jetz fürgelessen mülordnung [...] getreulich halten.
Lau, Qu. Neuß ;
Brinkmann, Bad. Weist. ;
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
148, 7
;
149, 24
;
155, 14
;
Gehring, a. a. O.
3, 469, 20
;
715, 14
.