mülmetze,
der / die
;
-n/-n
.
›konkretes Gefäß mit dem Fassungsvermögen einer
1
metze
‹ (schwach belegt); in der Regel als Metonymie: ›Volumen-, Hohlmaß (für Getreide) als Richtgröße für die Bemessung des Mahllohns für den Müller‹ (etwa
1
/
32
einer
1
metze
);
zu  1,
1
 156.
Gehäuft obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 1, ; vgl.
1
(
die
6, , (
der/das
1, .
Syntagmen:
eine(n) mülmetzen haben / nemen / herbringen
(für die amtliche Prüfung)
/ abfächten / abmessen / abwägen / einziehen / verwerfen, die m. geben
;
für den mülmetzen etw. am mele abschlagen, an einem imi für den mülmetzen 5 pfund abschlagen
;
1 m. kornes / habern
;
der gebrente / rechte m
.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
149, 8
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Ein jeder müller soll von vier theilen korn fumf theil ungebeutelt mehl uber die mühlmetz zugeben [...] schüldig sein.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
100, 26
(
nobd.
,
15. Jh.
):
brengt einer das getrede selber dem moller, so sal der moller von dem achtel nemen ½ molmetzen.
Mollwo, Rotes Buch Ulm (
schwäb.
,
1403
):
haben wir gesetzt von der gersten wegen, daz man an ainem ieglichen immi fuͥr den muͥllmetzen fuͥnf phunt abslahen sol.
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
414, 22
(
noobd.
,
1353
):
Er sol auch darinne lazzen einen mulemetzen und ein wannen und ein kysse.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
Weiter sol ein ieder milner haben ein goß, dorein drei wecht geht, und solle von einem nachbarn von drei wechten nehmen einen mülmezen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
1673
):
der müllmezen sollen 30 auf ein kaufmuth gehen und soll der müller von dem muth nemmen den dreißigisten mezen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
[eß sollen] herbracht werden [zu der paantättung], [...], alle viertl, millmözen, traithöffen, ellen, und andere maß und gewicht.
Toeppen, Ständetage Preußen
4, 601, 9
;
Mon. Boica, NF.
2, 1, 202, 18
;
Dinklage, a. a. O.
93, 43
;
Bischoff u. a., a. a. O. ;
Mell u. a., a. a. O. ;