mörder,
der
;
-s/-Ø
, auch
-e
;
in 1 gehäuft pluralisch, in 2 eher, in 3 ausschließlich im Singular gebraucht.
1.
›Gewalttäter, Bösewicht, Verbrecher, Übeltäter, Betrüger (generell)‹; cumulusartig in einem offenen Feld abwertender Ausdrücke, die großenteils diskriminierend, oft auch als Schimpfwort gebraucht werden; in solchen Zusammenhängen oszilliert die Belegbedeutung zwischen ›Übeltäter‹ und ›Mörder‹, oft ist auch ›Wegelagerer‹ oder ›Räuber‹ gemeint;
offen zu 2; zu  1.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):
2
 3, ,  1, ,  1,  1, , , ,  2,  23, ,  1, (
der
3,  1, , , .
Syntagmen:
den / die m. aufziehen
›hängen‹
/ radbrechen / richten / strafen
, [wo]
finden, bitten, das [...], der bauch m. machen
;
jn. m. nennen
(doppelter Akk.);
der / die m. rauben / stelen, sich an gottes feinde hängen, der begnadung nicht gebrauchen
;
j. ein m. sein
;
jn. für einen m. anziehen, etw. mit mördern gemein haben, j. von den mördern begriffen werden, jn. zwischen zwei mördern erhangen, j. zum m. werden, jn. zum m. machen, sich zu den mördern gesellen, der habich der weihen zum m. gedeihen
;
der m. des leibes
;
der falsche / greuliche / ungehorsame m
.;
die höle / geselschaft der m., der fürst / könig der m
.
Wortbildungen:
mörderin
1 für die Planerin einer bewaffneten Auseinandersetzung gebraucht,
mörderrotte
.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
die wol wissen das sie mich felschlich beliegen und selbs eitel bluthunde und moͤrder sind.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
361, 3174
(
Magdeb.
1608
):
Wie beyn Bawren zugeschehen pflegt / | Wenn sich ein Moͤrder Rott erregt.
Ebd.
532, 800
:
Gedacht er [Habich] noch solt ich der Weyhen / | Zum Krieger vnd Moͤrder gedeyhen / | Das geb mir viel groͤsser gefahr.
Quint, Eckharts Trakt. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
sô wir daz sehen, daz der koufman [...] sô verre landes, sô pînlîche wege, [...] und mer rouber, morder lîbes und guotes dicke vert.
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
9016
(
rib.
,
1444
):
Mordener, dieve ind wilde diere | Erschynent aldae.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
95, 5
(
Frankf./M.
1568
):
Seyl zum baw / dran man allain | Auffziech Moͤrder / Zim͂erholtz vñ Stein.
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Mt. (
osächs.
,
1343
):
min hûs sal ein hûs des gebetis geheizen werden, abir ir habit iz gemachit ein hol der mordêre
[
Luther
1545:
Mördergruben
].
Reichmann, Dietrich. Schrr.
78, 26
(
Nürnb.
1548
):
So zeugen die Exempel [...] Das David zum ehebrecher vnd moͤrder wirdt.
Wiessner, Wittenw. Ring
1006
(
ohalem.
,
1400
/
08
):
Chuontz dier schre: ,Drutz, morder, drutz!‘
(hier als Interjektion gebraucht). Ebd.
9503
:
Und wär joch, das die morderin | Nicht woll tuon nach unserm sinn | [...].
Lindqvist, K. v. Helmsd.
2098
(
halem.
, Hs.
um 1435
):
das sÿ in schmaͤchlich huͦben | Und schmaͤchlichen hand gefangen | Und zwúschen zwen morder erhangen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
n. 1437
):
Wer ouch ieman sagett [...]: du bis ein diep, oder [...] morder, oder vaͤlscher, oder keͣtzer, [...], der git x ₰ d.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
der alt sprach zuo im: „O faltscher mörder, waz wyt thuon?“
Maaler (
Zürich
1561
):
Moͤrder vnnd straaßroͤuber. [...]. Sich zuͦ den Moͤrderen gesellen.
Morrall, Mandev. Reiseb.
175, 11
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
In der ynsel ist kain dieb noch kain luͤgner noch morder noch ebrecher.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
hat bekent, er sey ein könig der mörder, und seyen ir in ayner rot uber 300.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 799, 27
(
schwäb.
,
1610
):
Welcher aber den anderen schmächt, einen dieb, schelmen, mörder, bößwicht, verräter oder dergleichen schmachwort [...] einem zuegelegt hete, der ist der herrschaft buoßfällig.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
91, 40
(
tir.
,
1464
):
in dem selbigen wald da het wanung ain fürst der mörder.
Große, Schwabensp. ;
Alberus, Barf. Vorr. Alb. ;
Lemmer, a. a. O.
9, 7
;
Koller, Reichsreg. Albr. II.
138, 22
;
Hertel, UB Magdeb. ; ;
Palm, Veter Buoch ; ;
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
293r, 41
;
Gille u. a., M. Beheim
219, 26
;
Reichmann, a. a. O.
145, 8
;
Vetter, Pred. Taulers ;
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
668, 2
;
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 552, 24
;
Bachmann, Haimonsk. ; ; ;
Jaksche, Gundacker ;
Schmitt, Ordo rerum
286, 8
.
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
›Mörder, Totschläger, Person (in allen Belegen: männlichen Geschlechts), die jn. umgebracht hat‹;
zu  2.
Syntagmen:
den m. ächten / fangen / rächen
›der Rache zuführen‹,
vom leben zum tode richten, radebrechen / verfesten / zerstücken, zu recht geleiten, etw
. (ein Zeichen des Auges)
den m. bedeuten
;
der m. laufen
›weglaufen‹ / ˹
büssen / bessern wollen
˺ ›Buße tun wollen‹,
jn. erschlagen / ermorden
(z. B.
einen herren / hauptman
),
blut vergiessen, den tod verdienen
;
dem m. nachkommen, einen schlag geben, die sünde nicht vergeben
;
ein stral durch den m. wüten, um einen m. dingen, mit schwerten zu einem m. auskommen
;
der m. des bruders / vaters, der schwester / mutter
;
der schändige / ungetreue m
.;
die verfolgung des mörders
.
Wortbildungen:
mörderlich
›tödlich, todbringend‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1521
):
und were viel besser eyn henger und moͤrder tzu seyn, denn eyn pfaff odder munch.
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn (
Wolfenb.
1594
):
vnd esset dasselbe [Hertz von einem Kinde] ein, So sollet jhr wol behertzet werden, Dann ich habe wol gehöret, Das ehemals Mörder solches auch gethan.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
Latro. Moͤrder todtschläger vmbbringer.
Feudel, Evangelistar
48, 16
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
ir syt uz kumen alse czu eyme mordere [...] mich czu vahene.
Jahr, H. v. Mügeln
122, 1550
(
omd.
, Hs.
1463
):
her Abel rif mich und sin blut: | ein stral durch sinen morder wut.
Ermisch, Freib. Stadtr. (
osächs.
,
1335
):
Ist aber, [...], daz man dingins bedarf umme einen morder, rouber, velscher oder diep [...], daz mac man anme dinstage wol tun mit rechte.
Ders., Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1499
/
1500
):
Es sall nun hinfurdt kein morder ader todschleger anders dann zu recht gleitt werden.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Nun hat der morder an mich gesant und mutt tag und meint, er wolt pußen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
67, 27
(
nobd.
,
1490
/
1530
):
das sye antworten vyer ursach, nemlich ein mörder, ein notzuchtiger, ein nachtbrunner und eyn wissentlichen dyeb an eynem strick.
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. (
alem.
,
um 1430
):
do ward ermürdet der ersam herr, [...]. Do ward der mörder gefangen.
Sudhoff, Paracelsus (
1529
/
32
):
dem mörder wird sein sünd nicht vergeben.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Moͤrder / dieb / straßroͤuber / verreter / vñ derglichen übelthetter / die solle͂t nach recht / mit dem rad / strang / schwert / axt / [...] gericht werden.
Brandstetter, Wigoleis
232, 37
(
Augsb.
1493
):
[Herr wigoleys] ersahe den fürsten. oder das ich baßs rede den moerder Lyon vnd zerstukket den mit einem schlag in zwey.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
daß er [...] disen kindern ire hendle und fuͤßle abgehauen, wölche er zu seinen mördterlichen und diebischen thaten braucht.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
sô der augapfel swarz ist [...], der bedäut ainen pœsen menschen, ainen morder, der menschleich pluot gern vergeuzt.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
230, 19
(
moobd.
,
1569
):
die höheren verpröchungen, als da sein mörder, rauber, prenner.
Kisch, a. a. O. ;
Schultheiss, Achtb. Nürnb.
115, 32
;
Gille u. a., M. Beheim
328, 503
;
Brandstetter, a. a. O.
203, 39
;
Vgl. ferner s. v.  1,  2,  2.
3.
für Entitäten verschiedenster, oft religiöser und sonstiger kultureller Art, darunter Personifikationen (wie z. B.
minne, teufel, tod
), Wesenheiten tierischer Art (wie
schlange, gewürm
), Menschen (wie
Carlstadt
,
Müntzer
) gebraucht, die als
mörder
tropisiert (meist metaphorisiert) oder verbildlicht werden;
vgl.  3.
Gehäuft Texte der Sinnwelt ,Religon / Didaxe‘.
Wortbildungen:
mördergeist
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
das weys D. Carlstad auch, das es schwermer und moͤrdergeyster sind.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
502, 32
(
Magdeb.
1608
):
Wenn jhn nicht trieb die Alte Schlang / | Die ein Moͤrder war von anfang.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
11, 22
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
unverschamter mörder, her Tot, böser lasterbalg!
Opitz. Poeterey
43, 5
(
Breslau
1624
):
Jch machte diese verß in meiner Pierinnen | Begruͤnten wuͤsteney, wie Deutschland embsig war | Sein moͤrder selbst zue sein.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
Er [Jhesus] ist die túr, und wer zuͦ einer andern túr in gat, der ist ein morder.