lizentiat,
der
;–/-en
.›Lizentiat, akademischer Graduierter mit Lehrberechtigung, in der akademischen Hierarchie zwischen Magister und Doktor‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
daß hinfüro eynem cammerrichter, wo er eyn grave oder herr were, zweytausendt, eynem graven oder herren, der eyn beisitzer ist, siebenhundert, und eynem doctor, licentiaten oder edelmann fünfhundert gülden [...] gegeben werden sollen.
Ebd.
145, 29
: Es sollen auch die jungen doctores, licentiaten und andere personen, so sich zu dem cammergericht, die practigk daselbst zu lehrnen, begeben, wie jetzunder von den personen zu dem cammergericht gehörig geordnet [...] gehalten werden.
Licentiat, Ein zugeschnitner Doctor / der Doctor mag werden wann er will / [...] / werden sonst designati, genannt.