liegeinung,
die
.
›Buße für die Nichteinhaltung einer Auflage‹; metonymisch: ›Recht auf Einzug der Buße‹; zu
2
, I, 2b.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die l. haben, jm. die l. nachlassen
;
die unrechte l
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1555
):
ein unrecht liegeinung
[Var. 1661:
lüegeneinung
],
und so einer die offen tag versaumpt, ist funf ℔. heller.