liefern,
V.,
über
mnl.
Vermittlung aus
afrz.
livrer
›liefern‹
(
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 385
).
1.
›etw. (sehr unterschiedliche Bezugsgrößen) liefern, abliefern, überstellen, aushändigen‹.
Rechts- und Wirtschaftstexte, Chroniken.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
etw.
(z. B.
abholz / geld / stroh / silberwerk / steuer / zin / hüner / kälber / lämmer, die bete, einen topf, ein pfand / register / ros, eine ansprache / tafel
)
l.
Wortbildungen:
liefergeld
›abgeliefertes Geld‹,
lieferherre
1 ›Lieferant (von Rohstoffen)‹,
lieferkauf
›Lieferung (von Holz) aufgrund eines Kaufvertrags‹.

Belegblock:

Dat nuwe Boych (
rib.
,
1396
):
beuall, dat he dat gehauen gelt weder in die Rentkamer brengen vnd leueren sculde.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1548
):
doch das solche zuordnungh des nebenfursters lenger nicht, dan dis liferkouif volzogen, werhen.
Chron. Mainz (
rhfrk.
,
15. Jh.
):
wir wolten sie [registere] ungern verhalten, sondern ine die gerne [...] geliebert haben.
also wart dem rade solich ansprache gelebert von den 20 of mandag.
Köbler, Ref. Wormbs
79, 7
(
Worms
1499
):
das ich de͂ .N. verkaufft vñ er vmb mich kaufft hat ein Huß. Roß. Fuderwynß ec. das ich ym zu syner gewaltsam [...] gelibert oder vberantwort habe.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1511
):
wurde aber eyner gemacht wergk von eynem goltsmit [...] kauffen, so sal der liebererherre das probegelt betzalen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
und ieglich person, [...], söllen von hundert milion lifer gelts [...] begabt werden.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
das abholz und fleckling, so wider zue brauchen, in gewohnliche werkheuser zue liferen.
Müller, Welthandelsbr.
234, 28
(
schwäb.
,
1508
):
so bedingt einer wol, daß imß der verkaufer ins scheff libert an die ort, (so) er haben will.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1556
):
daß sie dem kriegsvolck [...] alle wochen 140 klaster [holtz] lüffern.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 94, 31
;
Kollnig, Weist. Schriesh.
125, 10
;
16
;
Küther, UB Frauensee
372, 11
;
14
;
Chron. Augsb. Anm. 4;
Vgl. ferner s. v. , , ,  2.
2.
›jn. ausliefern, überstellen; jn. (von Christus gesagt) dahingeben‹.
Syntagmen:
jn.
(z. B.
die tochter, den son, das haus
›die Familie, Dynastie‹,
den mistätigen man, den mistäter / herren
)
l., jn. jm
. (z. B.
dem nachrichter / tode
) (
an / in das gericht
)
l., sich jm. in die hand l
.;
j. der diebin geliefert sein
.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1564
):
weil die Graffen von Mansfelt lautt deß ufgerichten vortrags daß hauß Gaterschleben nicht lieffern konten.
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
8229
(
rib.
,
1444
):
Ich wil dich balde leveren de͂ dode.
Ebd.
9002
:
Overmitz sij byn ich diesen alden dievynnen, [...] Gelevert.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1594
):
das mer gab, man sult den Sommer an das recht liebern. So wart er dem greven geliebert.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 104, 6
(
hess.
,
1463
):
Es ist auch nicht ware, das sie sagen, wen man sie proscribert, man wolle sie nicht toden, aber andern wolle man sie libern, die sollens tun.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
ist dir das zu willen, so wöllen wir die tochter und das gelt
[Zeugma]
in unsern casten lifern von unser stat Alkeyro.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
237
(
Nürnb.
1517
):
got, der seins eignen suns nit verschont, sunder den für uns all gelifert.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
der / ohne gegeben geleit [...] sich also seinem offenbaren Feind in die hand liefern dorfte.
Vgl. ferner s. v.  1.
3.
›(vor allem: Truppen) stellen, unterhalten, beköstigen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1418; vgl.  5,  8.
Wortbildungen:
lieferherre
2.

Belegblock:

Enders, Eberlin (
Erfurt
1523
):
die [Stat] hat ein hauffen teuffels kriegsknecht, welche der teuffel do halt vnd lyfert.
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
103, 23
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
so man den hauptman jn der beutt nennt, so jst domit gemeint der, deß der rutt vnd die sach jst vnd der den zeuck vff desmolß geliffertt hott.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1503
):
sind min herren von Bassel gezogen gon Beltzentz mit 500 man, und hend die selben 500 man geliffet in irem kosten [...]. Und ist min schwuoger Petter Offenburg und Fridrich zür Linden hoblit gesin, und lifferher Willem Zegler.
4.
als Funktionalverbgefüge: ›jm. eine Schlacht liefern‹.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
570, 2007
(
Magdeb.
1608
):
Da du erst gabst den falschen rath | Euch lieffern ein blutig Feldschlacht.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eim ein schlacht Liferen. Componere se alicui.
5.
›jm. Erleichterung schaffen‹ (s. dazu
lieferung
3).

Belegblock:

Schmidt, Hist. Wb. Elsaß (a. 
1467
).