liedmag,
liedmage,
der
;
–/
auch
(für
-mag
),
liedmagen
.
›Blutsverwandter‹; auch: ›Erblinie‹;
vgl.
1
 6,  1.
Alem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. , , (
der
1, ,  1.
Syntagmen:
der l. erben, ein gut kaufen
;
dem l. etw. bieten / leihen, dem l. etw. zustehen
;
der naͤchste l
.;
blutfreunde an der l.
Wortbildungen:
liedmagschaft
.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
A. 14. Jh.
):
So denne die muͦter stirbet, so erbent die nechsten lidmage.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1546
):
so vil den grad der lidmagschaft betrifft, darin sich die trostung erstrecken soll, das die bemelt trostung sich nit wyter erstrecken soͤlle, dann biß in das dritt glid dero, so einandern zuͦ erben [...] hand.
Ders. Statut. Saanen (
halem.
,
1397
/
98
):
denselben soͤllent und moͤgent die nechsten frunde, [...], und lidmag an der linien der sibschaft, [...] erben.
Ebd. (
halem.
,
1598
):
so soll sich des abgestorbnen guͦt in zwo linien erben, der halbteil vater halben den nöchsten, der ander halbteil muͦter halben den nöchsten bluͦtfründen an der
(hier natürliches Geschlecht oder Kopfbildung für
liedmagschaft
)
lyd mag und lynien der sipschaft.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen ;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .