libertas,
lat. Flexion,
libertät,
die
.
›Privileg, Befreiung von sozialen, rechtlichen Verpflichtungen‹; mehrfach mit Bezug auf die ,alten Freiheiten‘ gebraucht;
vgl.
1
.
Bedeutungsverwandte:
 15, ,  10,  1, ,  2, .
Syntagmen:
l. haben / recuperieren
;
sich der l. gebrauchen
;
lust / willen zu der l. tragen
;
die l. der Teutschen
;
die alte / hergebrachte / keiserliche / bäpstliche l
.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
hatt der Bapst und geystlich recht yhr priuilegia, libertates, immunitates, indulta, gratias und eyttel außtzuge.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1522
):
zuͤ der alten, wol hergebrachten libertet und freihait der Teutschen.
Ebd. :
damit Gottes ehre und wort gefürdert, auch die alte libertet und freihait der Teutschen recuperirt und in den vorigen [...] stand gestellet und gebracht werde.
Ebd. (
1544
/
5
):
dieweil Augspurg [...] hoch löblich befreit und sich der libertas des reichs gebraucht.
Rot
324
(
Augsb.
1571
):
Libertet, Freiheyt.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 127
.