lese,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Weinernte‹; als Metonymie: ›Zeit der Weinlese (auch als Abgabetermin)‹;
zu  2.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
,  13, ; vgl. ,
2
(
der/die/das
3.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
dieweil es mit den kalten winen noch zu frohe und in der lasen allenthalben war, wolt ich nicht vergeblich hinab nach Coln.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
):
welche [bürgermeister und rat] auf einen bestimmten tag die laß um die stadt herum zu besichtigen, nach befindung der sachen wiederum zurück referiren, ist es, daß der traub genug zeitig [...], sollen [...] die vorlaß angezeigt, die zeit der laß angeschlagen und publicirt werden.
Ebd. (
1351
):
daz wir die lase setzen und daz wir zwen dage das vorlesen han, ee man gemeinlichen lese.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
des gotshaus sachen und diener seind des schifflons befreit, mueß auch alle läre startin wie auch die möst in lösen hin und her fieren.
Mell, Steir. Weinbergr.
119, 24
(
smoobd.
,
1543
):
Zwai emmer most in gemainen lesen und 4 ₰ zu vogtrecht.
Bastian u. a., Regensb. UB
444, 3
;
Winter, Nöst. Weist. ;
Alberus
Nn iiijv
;
Öst. Wb.
1, 405
;
4, 89
.
2.
s.  4.