lerhaftig,
lerhaft,
Adj.
1.
›mit Lehrkompetenz und -autorität ausgestattet (von Personen); der Belehrung dienend, beispielhaft, vorbildlich (z. B. von Exempeln)‹; Belegblock:
Luther, WA
47, 421, 7
(1537
/40
): [Bisschoff], der einen ehrlichen, unstrefflichen wandel fuhret und leerhafftig sej, das er die schrifft verstehe und andern auslegen konne.
Schade, Sat. u. Pasqu.
3, 171, 15
(1525
): ein bischof sol lerhaftig sein, sol mechtig sein zuͦ ermanen.
Behrend, Spangenb. Anbindbr.
7, 143
(Straßb.
1611
): So man sein Freund nun nicht allein | Anbindet [...] | Sondern jhm seinen Nahmen recht | Ausslegt / [...] | Dann solchs nützlich und Lehrhafft ist.
Chron. Augsb.
9, 87, 9
(schwäb.
, 1544
/5
): wöliches alles clare und lerhaftige exempel allen stötten des hailligen reichs send.