leitbar,
Adj.
›abgabepflichtig‹;
zu .

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
2, 145, 25
(
md.
,
1441
):
alles das im landt zu Duringen gewachssen ist, es sei weidt, wein, [...] gibt kein geleite zu Erffurt, es wehre dann das aus dem lande hinwegkgefurt wurde in die stet, do es leitpar ist.