leihtag,
der
.
›im Bergbau angesetzter Tag, an dem die Rechte an den Grubenfeldern an den Muter verliehen und andere anfallende Bergwerksangelegenheiten (s. die Belege) erledigt werden‹;
zu  4,  6.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 114, 13
(
md.
,
1499
/
1500
):
Auch sall der bergkmeister alle leyhtage die muetungs tzedeln erstlich einlegen, dye vorlesen, vnd einschreiben lassen.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
Leipzig
1509
):
sal der uffnemer bynnen angetzeigten viertzehen tagen im sein lehen uff verordenten leyhtag den bergkmeister nachvolgender weiße leyhen und bestettigen lassen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1528
):
Wie und wann der leihtag soll gehalten werden und was daran beschehen soll. Alle wochen soll der bergmeister sammt den geschwornen [...] alle muthung empfangnus verleihung bestätigung fristung und entscheid ordentlich einschreiben.
Ermisch, a. a. O. ;
Veith, Bwb. .