leihtag,
der
.›im Bergbau angesetzter Tag, an dem die Rechte an den Grubenfeldern an den Muter verliehen und andere anfallende Bergwerksangelegenheiten (s. die Belege) erledigt werden‹;
Belegblock:
Auch sall der bergkmeister alle leyhtage die muetungs tzedeln erstlich einlegen, dye vorlesen, vnd einschreiben lassen.
sal der uffnemer bynnen angetzeigten viertzehen tagen im sein lehen uff verordenten leyhtag den bergkmeister nachvolgender weiße leyhen und bestettigen lassen.
Wie und wann der leihtag soll gehalten werden und was daran beschehen soll. Alle wochen soll der bergmeister sammt den geschwornen [...] alle muthung empfangnus verleihung bestätigung fristung und entscheid ordentlich einschreiben.