leihegeld,
das
.
1.
›geborgtes Geld, Darlehen, Geldschuld‹;
zu  2, (
das
1.

Belegblock:

Chron. Mainz (
rhfrk.
,
15. Jh.
):
hat man auch bezalt in diesem 6 ½ jare sint der ersten rechenunge von altem und nuwem lihegelt, das gemeinlich geluwen ist, 2000 g.
so ist man auch schuldig von nuwem ligelt 1739 g.
2.
›Lehenzins, vom Entleiher jährlich zu zahlende Abgabe für ein erhaltenes Recht; einmalige Gebühr bei der Verleihung eines Gutes‹;
zu  4, (
das
4.
Syntagmen:
etw. zu l. geben, um l. pazisieren
.

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
224, 5
(
halem.
,
1537
):
haben wir burgermeister, [...] vnserem burger [...] Marr Wetzlen gelihen vnd zugestelt vnser stat saltzkauf mit aller fryheit fuͥnf jar lang [...], also das er gemeini stat sol vertigen vnd verwaren mit saltz [...], dauon sol er vns [...] geben zu lichgelt 40 ℔ stebler.
3.
›gerichtliche Beglaubigungsgebühr bei der Übereignung einer Morgengabe‹;
zu  1, (
das
2.
Syntagmen:
etw. zu l. geben
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1485
).