leichtuch,
das
;
–/-er
(+ Uml.).
›großes Tuch zum Einwickeln des Toten bei der Beerdigung, möglicherweise auch zum Auflegen auf den Sarg‹; vgl.
1
 1,  1b.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
183, 15
(
preuß.
,
1507
):
1 leichtuch uf die bar.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1452
):
und an yrem lychtuche sollen sie auch machen vier schilde.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
218, 10
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Ihme gebührt auch, [...] das begrebnus mit den leichtüchern unt trägern zu bestellen.
Chron. Nürnb. Anm. 4 (
nobd.
,
1426
):
Von den leuͦchtuͦchern. Unnser herrenn vom rat haben bedacht die grossen kostlichkeyt, die sich mit leüchtüchern hie erhaben und gemert hette und [...] gepieten ernstlichen, das [...] auff kein leyhe noch pare nicht anders legen sullen denn eins gemeynen slechten wullin tuͦchs swartz oder grae.
Langmantel, Schiltb. Reiseb. (
oobd.
,
n. 1427
):
wan sie ein glauben haben, das ains soll chomen in das grab und das haissen sie schornuntzy unnd soll den toten nemen oben pey dem leychtuch, wann sie die leychtücher oben bey dem kopff zupinten und doselben soll es den toten schüten und soll in fragen, wen er angehöre.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
1310
/
2
):
Ez sol iglicher meister zuͦ dem leichtuͦch und zuͦ den chertzen ein diu zunft geben vierundzwainzich dn.
Ziesemer, a. a. O.
601, 29
;
ders. Marienb. Ämterb.
148, 12
;
Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
55, 32
;
Schmidt, a. a. O. ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
4, 5
;