leichtgläubig,
Adj.
›unkritisch, unbedacht‹; mit Tendenz zu: ›verantwortungslos; etw. für wahr haltend‹;
vgl. (Adj.) 56,  6.
Wortbildungen:
leichtgläubigkeit
.

Belegblock:

Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
408b, 18
(
Frankf./M.
1649
):
weil dieselbige [Richtere] in dieser schweren peinlichen Sache / wieder den klaren Buchstaben der P. HalsgerichtsOrdnung [...] sich so leichtglaubig / ja leichtfertig vnd verwegen finden lassen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Leychtgloͤubig / der gern glaubt. Credulus. Leychtgloͤubigkeit (die) Leychtfertigkeit zuͦ glauben.