leibzeichen,
(für 2:)
leibszeichen,
das
.
1.
›körperliches Kennzeichen eines Menschen, das zu seiner Identifizierung dient‹; speziell: ›Muttermal‹; ›Teil des Körpers (häufig die rechte Hand) oder Teil eines Kleidungsstücks eines Erschlagenen als Beweismittel vor Gericht‹;
vgl.
1
 13.
Zur Sache:
Hrg
2, 1802
.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
so ymant [...] tot geslagen wurde, [...] were her [...] eyn fromder, so sal man eyn libczeichen von ome nemen [...], unnd den danne von stunt begraben.
Sachs (
Nürnb.
1545
):
sein einigen sun, | Der im von meerraubern verholn | [...] wardt gestoln, | Hat in erkennt an eim leibzeichen.
Ebd. (
1558
):
[Vatter] Beschawt das kindlein zu der stundt, | Auff seinr brust ein leybzeychen fundt.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ; 9; ;
Skála, Egerer Urgichtenb.
228, 7
;
Jörg, Salat. Reformationschr.
922, 19
;
Winter, Nöst. Weist. ; ;
2.
im Abendmahlsstreit Symbol für den realen Körper Christi, nicht der Körper selbst.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
wo es denn stehe ynn der schrifft, das ,leib‘ ,leibszeichen‘ heisse? Ym rauchloch stehets, daselbst ist yhre Bibel.
das sie aus der schrifft beweisen, das ,leib‘ so viel als ,leibs zeichen‘, und das ,wesen‘ so viel als ,deuten‘ sei, sondern noch eines. Wenn sie gelich etwa an einem ort der schrifft solchs auffbrechten, welchs doch nicht muͤglich ist, so sind sie dennoch auch schuldig zu beweisen, dsa es hie ym abentmal auch so muͤsse sein, das ,leib‘ ,leibs zeichen‘ sey.
Ebd. (
1527
):
Kan nu Ecolampad nicht beweisen, das figura hie ein furbilde heisse, so wird er erfunden ein verfelscher Tertulliani und ein betrieger, und gehet sein leibszeichen zu boden.
3.
›Bildnis, Statue einer hochgestellten Persönlichkeit‹.
Syntagmen:
das l. auf dem markte stehen
.

Belegblock:

4.
›feierliches Totenamt‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock: