leibstrafe,
die
.›körperliche Bestrafung einer gerichtlich verurteilten Person‹. Das damit bezeichnete Strafmaß geht von der Gefängnisstrafe, der körperlichen Züchtigung über das Abtrennen von Gliedmaßen bis hin zur Todesstrafe;
Zur Sache:
Hrg
.2, 1777
Syntagmen:
die l. ansehen / betreffen / erdenken / fürnemen / verdienen / verschulden / verwirken, auf sich tragen, jm. eine l. auflegen / zufügen; etw. bei l. verbieten, jn. in die l. verschaffen, mit l. ansehen / richten / strafen / übersehen, mit jm. mit l. verfaren, etw. mit l. ausstehen / strafen; ablösung / dro / vermeidung der l.; klage zur l
.Wortbildungen:
leibsträflich
Belegblock:
So jemand in der herligkeit angegriffen wurde, der [...] eins leifsstraf gebührte, denselben sal man [unsern gnädigsten herren] liebern.
Peinlich Gericht / Wenn man vmb Vbelthat vnd Laster klagt / vnd begert solche mit Leibsstraff oder andern Rechtmessigen Peenen von dem Richter zu straffen.
denn er hatte durch die gantze Jnsel bey Leibstraff verbotten / daß kein Jndianer mit vns solte handlen.
soll fortahn keiner [...] nichtes von einem schurfe oder schacht wegkfuhren bey leibesstraf.
alle sachen, dadurch [...] die leibstraff verwirckt wirdet, es sey der thott ader abschneidunge der glieder ader mit ruethen zu schlagenn ader [...] dergleichen peen damit der mishändler am leib ader peinlich gestrafft wirdet, die gehören an das peinlich gericht.
Von leybstraff, die nit zum tode oder zu ewiger gefencknuss gesprochen werden.
fahls aber ainer solche gesetzte geltstraff zuo bezahlen nit in vermögen hette, will ain ersamer [...] rath schwehre thurn oder andere leibstraff darfür anzuosehen und fürzuonemmen vorbehalten haben.
es send in diser wuchen vil von begangens diebstals wegen gefangen und in die Eisen gelegt worden, die one leibstraff nit ledig gelassen werden.
[Tarquinius] Hat erfunden und erdacht allerlai gefenknus und leibstraf über den menschen, nemlich keten geigen türn schergenstuben eisen stök.
Die, so der gegeben verabschiedung nit nachkhumben [...], sollen nach gelegenhait durch den burgermaister und rath gestrafft, die andern so ledig und nit so stathafft in die leibstraff verschafft werden.
Rennefahrt, Gebiet Bern ;